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| Allgemeine Geschäftsbedingungen der BZ Bildungszentrum GmbH |
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| Die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für Anmeldungen, die über das Internet getätigt werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie wenige Tage später eine Anmeldebestätigung mit ausführ-licher Information auch zum Veranstaltungsort. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Sämtliche Ausbildungs- und Seminarleistungen erbringen wir ausschließlich unter Geltung nachstehender AGB. |
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| Preise |
| Die Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ergeben sich aus der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Seminarpreisliste oder abweichend aus der durch Auftragserteilung und entsprechende Auftragsbestätigung abweichend getroffenen Abrede. |
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| Zahlungsbedingungen |
| Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Seminarpreis nach Rechnungserstel-lung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Der Zahlungsein-gang muss unabhängig von der Rechnungserstellung in jedem Falle vor Beginn des Seminars erfolgen. |
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| Rabatt |
| Für den Fall, dass ein Teilnehmer gleichzeitig mindestens zwei oder mehrere Seminare bucht und tatsächlich durchführt, gewähren wir ab der zweiten Buchung 10 % Rabatt auf die jeweilige Veranstaltungsgebühr. Gleiches gilt, wenn innerhalb eines Unternehmens mehrere Mitarbeiter gleichzeitig dasselbe Seminar buchen und hieran tatsächlich teilnehmen. Zu Un-recht gewährte Rabattierungen werden zurückgenommen bzw. nachbelastet. |
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| Rücktrittsgarantie / Kündigungen |
| Bei der Stornierung (nur schriftlich möglich) der Anmeldung bis drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Rück-trittskosten. Erfolgt der Rücktritt bis fünf Werktage vor der Veranstaltung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % der jeweiligen ausgewiesenen Veranstaltungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Bei Rücktritt innerhalb der fünf Werk-tage vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen müssen wir Ihnen die volle Seminargebühr berechnen.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann ein angemeldeter Teilnehmer für die Kursteilnahme einen Vertreter benennen, ohne dass hierbei zusätzliche Gebühren entstehen. Im Regelfall ist nur eine einmalige Umbuchung in diesem Sinne möglich.
Seminare mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten können nicht ordentlich gekündigt werden. Seminare mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten können nach Ablauf der Hälfte der Ausbildungszeit, spätestens jedoch nach einer Ausbildungszeit von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Kündigungszeitpunkt schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung im BZ Bildungszentrum. Der kündigungsbedingt nicht in Anspruch genommene Anteil der Unterrichtsvergütung wird zurückerstattet.
Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 627 BGB bleibt ebenfalls unberührt. |
| Seminare mit einer Laufzeit von 6-12 Monaten können nach Ablauf
der Hälfte der Ausbildungszeit, spätestens bis zum Ablauf des
dritten Monats nach Beginn schriftlich gekündigt werden. Seminare
mit einer Laufzeit über 12 Monate können mit einer Frist von 3
Monaten zur Hälfte der Ausbildungszeit schriftlich gekündigt
werden. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung im BZ
Bildungszentrum. Der nicht in Anspruch genommene Berechnungsteil
wird vergütet. |
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| Änderungsvorbehalte |
| Die BZ Bildungszentrum GmbH hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Anzahl von Anmeldungen, spätes-tens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle selbstverständlich erstattet, darüber hinausgehende Erstattungen sind ausgeschlossen. Weiterhin behält sich die BZ Bildungszentrum GmbH vor, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen und Abweichun-gen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Sie ist berechtigt, die vorgesehenen Trainer durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. |
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| Datenspeicherung |
| Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminar- und Prüfungsabwicklung einverstanden. |
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| Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempen |
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Hat der Seminarteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort an einen Ort außerhalb des Inlands, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeit-punkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand Kempen. Der Gerichtstand ist auch dann Kempen, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonder-vermögen sind. Erfüllungsort ist Kempen. |
Stand: 24.06.2010 |